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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5.Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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6. Vertragsschluss
Erklärungen unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und nur dann wirksam, wenn sie schriftlich anerkannt oder bestätigt sind. Bestellungen werden nur in schriftlicher Form(Fax od. Email) anerkannt und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Der Ort und die Bezeichnung für die Veranstaltung sowie der Mietzeitraum und die genaue Lieferanschrift müssen in der Bestellung angegeben sein. Unrichtige Angaben entbinden uns von jeder Einhaltung der Terminvereinbarungen.

7. Preise
Die Mietpreise gelten - wenn nicht anders angegeben - jeweils für einen Tag. Alle vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Kosten für die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes zum und vom Veranstaltungsort werden gesondert berechnet. Bei Transport durch einen Spediteur gehen die Kosten zu Lasten des Mieters.

8. Mietzeit
Das Mietgut muss zum vereinbarten Termin wieder bei uns im Hause sein, andernfalls wird - unabhängig von der vorangegangenen Mietdauer und einem eventuell vereinbarten Pauschalpreis - der normale Mietpreis für jeden angefangenen Tag fällig. Soll die Ware von uns abgeholt werden, so ist dies gesondert zu vereinbaren

9. Beschädigung und Ersatz
Mit Empfang des Mietgutes bestätigt der Mieter, dass das Mietgut mangelfrei ist. Für entstandene Beschädigungen hat der Mieter den Reparaturaufwand bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen. Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

10. Bestelltes Mietgut
Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das von einem Mieter nicht abgenommen wird, muss dem Mieter grundsätzlich zum vereinbarten Mietzins zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechung gestellt werden. Sollte die Stornierung eines Auftrages jedoch 7 Tage, vor dem erwünschtem Lieferdatum erfolgen so ist eine Stornogebühr von 20% der Auftragssumme zu begleichen. Sollte die Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage vor der Veranstaltung erfolgen, müssen wir eine Stornogebühr von 60%, und innerhalb der letzten 2 Tage den Gesamtwert, der Auftragssumme einfordern da eine Weitervermietung der Ausstattung so kurzfristig nicht mehr möglich ist bzw. diverse Vorarbeiten bereits getätigt wurden.

11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Personen und Sachen(z. B. Kleidungsstücken), welche durch die Benutzung der gemieteten Gegenstände entstehen. Der Mieter hat die angemietete Ware auf ihre Sicherheit bzw. Gebrauchsfähigkeit bei Inbesitznahme zu prüfen. Der Vermieter ist bestrebt, stets mangelfreie Ware auszuliefern. Die Möbel werden vor jedem Einsatz von Fachleuten durchgesehen und erforderlichenfalls ausgebessert. Es handelt sich bei den Mietgegenständen ausnahmslos um gebrauchte Möbel, die ständig im Einsatz sind. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass leichte Beschädigungen bestehen, bzw. beim Transport entstanden sind.

12. Versicherung
Der Mieter ist darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Mietgegenstände nicht versichert sind. Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsversicherung abzuschließen, die sich auch auf die Auf- und Abbauzeit erstreckt.